Allgemeine Geschäftsbedingungen GEZOLAN AG

Version 007/2025

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GEZOLAN AG und ihren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, insofern zwischen der GEZOLAN AG und dem Kunden nicht eine separate schriftliche Übereinkunft getroffen oder ein schriftlicher Rahmenvertrag abgeschlossen worden ist. Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Vertragspartners werden nicht akzeptiert, ausgenommen die GEZOLAN AG habe diese im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB anfänglich ungültig sein bzw. werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.

Lieferfristen

Die von der GEZOLAN AG angegebenen Lieferfristen sind – vorbehältlich einer anderweitigen schriftlichen Abrede – nicht verbindlich, werden indessen nach Möglichkeit eingehalten. Die GEZOLAN AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, woraus dem Kunden jedoch keine Mehrkosten entstehen. Bei zeitlichen Verzögerungen, die nicht von der GEZOLAN AG zu vertreten sind, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatzansprüche zu stellen.

Transport / Lieferung

FCA Dagmersellen (FCA nach Incoterms 2020).

Verbindlichkeit von Offerten

Die Offerten der GEZOLAN AG sind während der Dauer von 30 Tagen seit Offertdatum gültig.

Preisänderungen

Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung mindestens drei Monate, werden Preisänderungen aufgrund von in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen bei den Rohstoffpreisen, Taxen, Abgaben, Gebühren und Steuern aller Art sowie aufgrund von Währungsschwankungen ausdrücklich vorbehalten.  

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der GEZOLAN AG sind innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum netto (ohne Abzüge) zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist treten die Verzugsfolgen auch ohne Mahnung sofort ein. Jede Verrechnungsmöglichkeit des Kunden gegenüber der GEZOLAN AG wird ausgeschlossen. Mahnungen der GEZOLAN AG werden pauschal mit je CHF 50.00 verrechnet.
Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, Einleitung eines Nachlassverfahrens, Einleitung der freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation oder Handlungen mit ähnlichem Ergebnis, ist die GEZOLAN AG unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, Sicherheiten, Vorauszahlungen oder Barzahlungen zu verlangen sowie sämtliche offenen Forderungen aus sämtlichen Rechtsgeschäften mit dem Kunden vorzeitig oder sogar per sofort fällig zu stellen. Zudem ist die GEZOLAN AG berechtigt, bereits gelieferte Ware zurückzuverlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten, woraus dem Kunden kein Anspruch auf Nachlieferung und / oder Schadenersatz entsteht.

Gewährleistung / Haftung

Die GEZOLAN AG leistet ohne anderweitige Vereinbarung im Einzelfall während der Dauer eines Jahres ab Versand Gewähr auf fabrikneue Ware. Der Kunde hat Anspruch auf die Lieferung mängelfreier Ware. Unter mängelfrei wird der vertragsgemässe Zustand der Ware verstanden. Mängel sind demnach Abweichungen vom vereinbarten Zustand (Schlecht- und Falschlieferung). Der Kunde ist verpflichtet, die von der GEZOLAN AG bezogene Ware sofort nach deren Erhalt auf allfällige Mängel zu prüfen. Eine allfällige Mängelrüge, auch bei versteckten Mängeln, hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Ware als akzeptiert und genehmigt gilt.
Erweist sich die gelieferte Ware als mangelhaft, sorgt die GEZOLAN AG nach eigener Wahl für die Beseitigung des Mangels oder für Ersatz- bzw. Nachlieferung. Anderweitige Ansprüche des Kunden, namentlich Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag, die Geltendmachung von Irrtum sowie Schadenersatzansprüche für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden oder für Mangelfolgeschäden, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für die Haftung für Hilfspersonen. Die Ansprüche des Kunden gegenüber der GEZOLAN AG beschränken sich in jedem Fall höchstens auf den ursprünglichen Warenwert der betreffenden Lieferung.

Die Beratung der GEZOLAN AG erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne jegliche Gewähr, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte der GEZOLAN AG auf deren Eignung für die vom Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Es bleibt die Pflicht des Kunden, die Tauglichkeit des Produkts auf seinen Einsatzzweck, hin insbesondere in Kunstrasen-, Laufbahn- und Fallschutzsystemen, zu prüfen und sich zu versichern, dass die Ware bezüglich Form und Qualität für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Die Vorgaben, die Pflegeanleitungen und die Benutzeranweisungen des Systemherstellers sind in jedem Fall strikt zu befolgen bzw. einzuhalten. Sollten bei der Installation oder Wartung ungeeignete Lösungsmittel oder Chemikalien verwendet werden, besteht kein Mangel und jegliche Haftung wird im vorumschriebenen Umfang abgelehnt.

Für Schäden, die durch ungenaue oder falsche Angaben über den Verwendungszweck, über die Anforderungen elektrischer, mechanischer, thermischer, chemischer, physikalischer, biologischer oder anderweitiger Natur, durch unrichtige Typenbezeichnung oder durch unsachgemässe Lagerung, Behandlung oder Verwendung der Ware bzw. durch Veränderungen oder Reparaturen an der Ware durch den Kunden, dessen Hilfspersonen oder von ihm beigezogene Dritte entstehen, haftet die GEZOLAN AG nicht. Weiterhin haftet die GEZOLAN AG nicht für entstandene Schäden aller Art, wenn ihre Produkte mit Granulaten anderer Hersteller und Lieferanten vermischt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Vermischung von Produkten schädliche Wechselwirkungen auftreten können.

Die GEZOLAN AG ist solange von jeder Gewährleistungspflicht befreit, als der Kunde den Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GEZOLAN AG nicht oder nur unvollständig nachkommt.

Farbe & Farbechtheit / Alterungsprozess

Die Farbpalette, die einzelnen Farbtöne wie auch die Farbformulierungen der Produkte der GEZOLAN AG unterliegen periodischen Änderungen und Anpassungen. Bei zeitlich auseinanderliegenden Bestellungen und Lieferungen können deshalb Farbabweichungen nicht ausgeschlossen werden. Solche Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar.
Die Farben der Produkte der GEZOLAN AG können sich im Verlauf der Zeit aufgrund der Sonneneinstrahlung und / oder von anderen klimatischen bzw. umweltbedingten Einflüssen leicht verändern oder verblassen. Solche Veränderungen wie auch der natürliche Abrieb des Gummigranulats und das übrige natürliche Alterungsverhalten stellen keinen Mangel dar.
Der Farbabrieb bei EPDM-Bodenbelägen ist ein normaler Vorgang, der als Stand der Technik anzusehen ist. Ein allfälliger Farbabrieb stellt deshalb keinen Mangel dar. Kosten, die durch Wartungs- oder Korrekturmassnahmen auf Grund eines Farbabriebes entstehen, können von der GEZOLAN AG nicht übernommen werden.

Eigentumsvorbehalt / Konsignation

Die von der GEZOLAN AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden Alleineigentum der GEZOLAN AG. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich – soweit gesetzlich zulässig – auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Sachen. Die durch Verarbeitung entstandene neue Sache dient zur Sicherung der Forderungen der GEZOLAN AG in Höhe des Wertes der verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. 
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die GEZOLAN AG den Eigentumsvorbehalt im Namen und auf Rechnung des Kunden in das dafür zuständige Register eintragen lässt. Falls die GEZOLAN AG gegenüber dem Kunden den Eigentumsvorbehalt geltend machen muss, behält sich die GEZOLAN AG vor, dem Kunden die Kosten für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche mit dem Eigentumsvorbehalt angestrebten Zielen zuwiderlaufen würden.
Bei vereinbarter Konsignation legt die GEZOLAN AG das Lager beim oder in der Nähe des Kunden auf eigenen Namen an. Die vom Kunden ab dem Konsignationslager abgerufene bzw. bezogene Ware steht entsprechend der vorstehenden Regelung unter Eigentumsvorbehalt und darf vom Kunden in jedem Fall erst weiterveräussert werden, wenn der Kunde der GEZOLAN AG die bezogene Ware vollständig bezahlt hat.

Ausserordentliche Ereignisse

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. kriegerische Ereignisse, Naturereignisse, Elementargewalten, Epidemien und Pandemien), bei anderen nicht von der GEZOLAN AG zu vertretenden unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Brand, Betriebsstörung, Streik), bei Mangel an Rohmaterial, Brennstoff, Energie usw. als Folge der hiervor erwähnten Ereignisse sowie bei Devisenrestriktionen, Abwertungen und Aufwertungen von Währungen ist die GEZOLAN AG berechtigt, von den vertraglichen Verpflichtungen bzw. vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch auf Nachlieferung und / oder Schadenersatz erwächst. Dieses Recht steht der GEZOLAN AG auch dann zu, wenn sich die erwähnten Ereignisse bei Unter- bzw. Zulieferanten / Unterakkordanten ereignen oder auswirken.

Daten

GEZOLAN AG bearbeitet, verwendet und speichert Kundendaten, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit, zur Bereitstellung und zum Unterhalt der Webseite und zur Rechnungsstellung (inkl. Inkasso) notwendig ist. Eine weitergehende Nutzung z. B. zu Werbe- bzw. Marketingzwecken erfolgt ausschliesslich bei zusätzlicher Information und Einwilligung des Kunden sowie bei freiwilliger Übermittlung von Daten des Kunden. Durch den Besuch der Webseite von GEZOLAN AG (www.gezolan.com) können Informationen über den Zugriff (IP-Adresse, Daten, Uhrzeit, auf der Webseite besuchte Seite) automatisch gespeichert werden. Diese Informationen werden ausschliesslich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Die Informationen werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, findet nicht statt, es sei denn, dies werde gesetzlich verlangt. Weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes sind auf der Webseite von GEZOLAN AG in der Rubrik «Datenschutz» zu finden. Im Übrigen gilt die auf der Webseite von GEZOLAN AG abrufbare Datenschutzerklärung, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellt.

Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter explizitem Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts/CISG. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschliesslich Dagmersellen (Kanton Luzern, Schweiz).

CH-Dagmersellen, April 2025
 

» Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen